2020-02-19
Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.
2020-02-10
Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in „Single-Haushalten“. Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mitunter mit ungewollten Folgen.
2019-11-27
Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist das nicht nur Anlass zur Trauer, sondern kann auch finanzielle Konsequenzen für die Angehörigen haben. Wer voraussichtlich nur Schulden erbt, sollte schnell handeln und eine Ausschlagung der Erbschaft prüfen.
2019-10-30
Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen - gerade im Herbst und im Winter steigen die Risiken witterungsbedingter Unfälle. Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt, der das Grundstück passiert oder es betritt. Doch wer haftet, wenn das Grundstück veräußert wird?
2019-09-20
Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Leider gilt in den meisten Fällen der Grundsatz: Ohne Erbnachweis können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Wie geht es also weiter?
Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Leider gilt in den meisten Fällen der Grundsatz: Ohne Erbnachweis können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Wie geht es also weiter?
Gesetzliche Erbfolge oder Erbfolge aufgrund handschriftlichen Testaments
Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen oder hat er sein Testament in handschriftlicher Form verfasst, so ist als Erbnachweis grundsätzlich ein vom Nachlassgericht zu erteilender Erbschein erforderlich. Benötigen Sie den Erbnachweis auch im europäischen Ausland, z.B. bei ausländischem Vermögen des Erblassers, kann anstelle des Erbscheins ein europäisches Nachlasszeugnis erteilt werden. Erbschein und Nachlasszeugnis können Sie entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl beantragen.
Die Kosten für den Erbschein bzw. für das Nachlasszeugnis bemessen sich nach dem Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes und fallen sowohl für die Beantragung als auch für die Erteilung des Nachweises gesondert an.
Erbfolge aufgrund notariellen Testaments oder Erbvertrags
Hinterlässt der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag, ist die Erteilung eines Erbscheins grundsätzlich nicht erforderlich. Das den Erben von dem Nachlassgericht übersandte Eröffnungsprotokoll stellt zusammen mit dem notariellen Testament selbst den erforderlichen Erbnachweis dar, den sämtliche Banken, Grundbuchamt, Behörden und sonstige Stellen akzeptieren.
Hinweise für die Regelung eigener Erbangelegenheiten
Bei rechtlich kniffeligen Fragestellungen zur gewünschten Erbfolge empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beratung durch den Notar. Dieser erkundet die Wünsche des Erblassers im persönlichen Gespräch und fertigt eine rechtlich einwandfreie Urkunde. Dadurch werden im Erbfall Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden. Außerdem überzeugt sich der Notar von der Testierfähigkeit des Erblassers.
Viele Menschen scheuen den Weg zum Notar aufgrund vermeintlich hoher Kosten. Doch diese Befürchtung ist unberechtigt. Denn die Kosten für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheines, den Sie benötigen, wenn Sie kein notarielles Testament besitzen, sind mitunter fast doppelt so hoch wie für die Erstellung eines notariellen Testaments. Und dabei fehlt auch noch die rechtlich kompetente Beratung.
Im Todesfall nimmt zudem die Eröffnung des Testaments oder die Feststellung der gesetzlichen Erbfolge durch das Nachlassgericht Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit kann faktisch nicht über das Vermögen des Erblassers verfügt werden. Daher sollten Sie auch immer zusätzlich an eine über den Tod hinaus geltende General- und Vorsorgevollmacht des Erblassers denken, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.