Ihr Notar in

Erftstadt

 
Notarielle Tätigkeitsfelder

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Hand­zei­chen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Be­ur­kund­ung durch einen Notar so­gar ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Ge­setz­ge­ber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Ver­mö­gens­ver­zeich­nisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Ge­samt­gut­aus­ein­an­der­setz­ungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der frei­wil­lig­en Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kost­bar­kei­ten ver­wahr­en.