Erbrecht & Schenkung

Erbrecht

Jeder kann grundsätzlich frei entscheiden, wen er als Begünstigten seines Vermögens oder einzelner Gegenstände bedenken möchte. Dies kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Seit 2012 werden alle erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Urkunden im Sterbefall im Nachlassverfahren berücksichtigt werden und der Wille des Erblassers in die Tat umgesetzt wird.

Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Häufig besteht jedoch auch der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Neben der Unternehmensnachfolge spielt dabei die Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine zentrale Rolle. Erfolgt eine solche Übertragung als Schenkung im Hinblick auf eine künftige Erbfolge, spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Die vorweggenommene Erbfolge kann erhebliche Vorteile bieten:

  • Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder wird oft die Gründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert.
  • Die Versorgung des Veräußerers kann durch entsprechende Regelungen im Übertragungsvertrag sichergestellt werden.
  • Pflichtteilsansprüche des Erbwerbers oder dritter Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden.
  • Schenkungs- und erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch eine zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach genutzt werden.
  • Eine bewusste Gestaltung der Vermögensnachfolge – sei es durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge – bietet somit eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bedürfnisse des Erblassers und der Begünstigten optimal zu berücksichtigen.

Wir beraten Sie bei:

Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsansprüche

Beantragung eines Erbscheins

Ausschlagung der Erbschaft

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Berichtigung des Grundbuchs nach einem Todesfall

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Angaben erhalten. Offene Fragen können gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin geklärt werden.

IHR ANSPRECHPARTNER IN ERFTSTADT

Ingo Schreinert

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